AGB

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Firma „Motorcycle-Island“, im folgenden Veranstalter genannt, den Abschluss einer geführten Motorrad-Tour verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich an:
Motorcycle Island Placa Poligono 17 46193 Montroy Valencia
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. 
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer (Vertragskunde) eine Buchungsbestätigung. 
2. Bezahlung
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Rechnung des Veranstalters. Diese ist wie folgend zu begleichen (ohne Abzug von Überweisungsgebühren):
- Durch eine Anzahlung von 20% des Gesamtbetrags innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Bestätigung.
- Der Restbetrag muss bis spätestens 20 Tage vor Tourenbeginn geleistet werden.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, die jedem Interessenten zugesandt werden.
Die in der Ausschreibung enthaltenden Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Sollten einzelne Leistungen aufgrund der Buchungslage einzelner Unterlieferanten (Hotels, Pensionen usw.) nicht erbracht werden können behält sich der Reiseveranstalter einen Austausch gegen vergleichbare Angebote vor, die dem Sinn und Zweck der ausgeschriebenen Reise so nahe wie möglich kommen. Der Kunde wird hierüber informiert, in aller Regel mit der Buchungszusage. Sollte sich daraus der Preis verändern erhält der Kunde ein neues Angebot.
Bitte beachten Sie, dass eine Reise mit dem Motorrad von Ihnen mehr Mitwirkung verlangt, als eine übliche Pauschalreise. Viele Dinge sind nicht zu 100% vorherseh- und vorausplanbar. Wir rechnen mit Ihrem Verständnis für mögliche notwendige Änderungen.
4. Leistungs- und Preisänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Tourenleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Tourenvertrages, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbei geführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderung oder Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen zu unterrichten. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Tourenleistung ist der Kunde berechtigt ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Dieses bedarf der Begründung und der Schriftform.
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Tourbeginn ohne Einhaltung einer Form von der Tour zurücktreten. Im Interesse des Reisenden (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir eine schriftliche Kündigung.
Tritt der Kunde vom Tourenvertrag zurück oder tritt er die Tour nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Tourenvorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes wird die tatsächliche Leistung des Reiseveranstalters zu Grundlage herangezogen. Es werden folgende Rücktrittskosten verlangt, die sich wie folgt aus dem Tourenpreis errechnen:
- vom Anzahlungszeitpunkt - 31 Tage vor Tourenantritt - 10 % des Reisepreises
- 30 - 15 Tage vor Tourenantritt: 30 % des Reisepreises 
- 14 - 8 Tage vor Tourenantrritt: 50 % des Reisepreises
- weniger als 8 Tage vor Tourenantritt: 100 % des Tourpreises
Erscheint der Kunde nicht oder zu spät zur Tour wird der Preis nicht rückerstattet. 
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wenn nicht eine Mindestanzahl von zwei Teilnehmern(Fahrern) gebucht hat, kann der Veranstalter eine Tour bis zu 30 Tage vor Tourenbeginn absagen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich davon unterrichtet und die bereits bezahlten Beträge werden vollständig rückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Wenn aus Gründen, die außerhalb unserer Einwirkung liegen (höhere Gewalt, Streiks, terroristische Anschläge, Unfälle, Erkrankung oder Verunfallung des Reiseleiters, Katastrophen o.ä.) eine Reise abgesagt werden muss, erfolgt die volle Rückerstattung der vom Teilnehmer bereits bezahlten Beträge. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Ebenso behalten wir uns vor, eine Tour aus oben angeführten Gründen abzubrechen.
Weitere Ansprüche bestehen nicht. Einzelne Teilnehmer können vom Reiseveranstalter und seinen autorisierten Tourguides bei undiszipliniertem, gefährlichem oder den Ablauf der Reise störendem Verhalten, sowie auch bei Missachtung der Verkehrsvorschriften von der Reise ausgeschlossen werden. In Folge wird das von Motorcycle-Island- Tours zur Verfügung gestellte Motorrad sichergestellt und es erfolgt keinerlei Erstattung des Tour - und/bzw. Mietpreises.
7. Haftung
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der in den Unterlagen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat.
Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung beauftragten Personen. Der Reiseveranstalter haftet jedoch nicht für eventuelle Bußgelder, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung des Reiselandes, auch dann nicht, wenn ein Fehler des Reiseleiters voraus gegangen ist.
Jeder Teilnehmer versichert durch seine Anmeldung, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und diese ohne Einschränkung gültig ist. Er führt das Fahrzeug auf eigene Gefahr und nimmt mit seinem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teil. Auch sichert er zu das sein Fahrzeug den Bestimmungen der StVO und der StVZO im jeweiligen Land entspricht. Der Reiseveranstalter schließt keine weiteren Versicherungen für den Teilnehmer ab.
8. Haftungsbeschränkung
Der Reiseveranstalter beschränkt seine Haftung für Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis, soweit der Schaden durch den Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden, der nicht Körperschaden ist, allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9. Haftung und Wetter
Je nach Jahreszeit und Wetterbedingungen behält sich der Veranstalter vor, Routen oder den Ablauf der Reise nach Notwendigkeit zu ändern. Wir sind dabei bemüht, den Charakter der Tour nicht zu verändern und stets gleichartige Leistungen zu erbringen.
Die Tourtermine sind so gewählt, dass die Wetterbedingungen für eine Motorradtour in dieser Region möglichst günstig sind. Der Veranstalter trägt für eventuell eintretende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung. Der Teilnehmer hat aus diesem Grund keinerlei Anspruch auf Erstattung des Tour- und Mietpreises.
10. Gefahren des Motorradfahrens
Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu:
Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens voll bewusst. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen Länder zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, welche die Tour an mich stellt und verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzbekleidung bin ich selbst verantwortlich.
11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird für beide Seiten ????? (Spanien) vereinbart.
12. Veranstalter
Motorcycle Island  
Placa Poligono 17  
46193 Montroy Valencia